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Ein Haus liegt symbolisch in einem Wandtresor. Jeder erkennt, dort gehört ein Haus nicht hin. Übertragen bedeutet dies Bausparverträge sind keine ordentliche Wertanlage.
Ein Haus liegt symbolisch in einem Wandtresor. Jeder erkennt, dort gehört ein Haus nicht hin. Übertragen bedeutet dies Bausparverträge sind keine ordentliche Wertanlage.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) und Bausparen?

Christian
21.02.2020
ca. 9 Min. Lesezeit

Das Wesentliche zusammengefasst

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Rudi Ratlos steht in einer Bank und denkt über einen Bausparvertrag nach.
Die VL in einem Bausparvertrag ist ein Minusgeschäft.

Man kann vermögenswirksame Leistungen als zusätzliches Geld vom Arbeitgeber verstehen. Dieses Geld muss 6 Jahre in ein Sparprodukt (Banksparplan, Fonds-Sparplan, Bausparvertrag, Riester-Vertrag) einbezahlt werden und dann ein Jahr lang ruhen. Falls der Arbeitnehmer vor Ablauf dieser sieben Jahre an das Geld will, zahlt der Staat keine Arbeitnehmersparzulage. Zahlt der Arbeitgeber nicht die vollen 40 € in den Vertrag, kann man die Differenz privat aufstocken. Die Zahlung durch den Arbeitgeber ist jedoch freiwillig. Die Förderung vom Staat wird am Ende der sieben Jahre vom Finanzamt in den Vertrag eingezahlt.

Was genau ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Subvention zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer, zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen. Also Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen anlegt. Je nach Sparform liegt die Obergrenze bei 17.900 € oder 20.000 € für Singles, für Ehepaare jeweils das Doppelte. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist abhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers sowie dem Sparprodukt, in das die vermögenswirksamen Leistungen fließen. Selbstständige erhalten keine Arbeitnehmersparzulage.

Wie viel darf man verdienen, um Arbeitnehmersparzulage zu erhalten

Grundsätzlich werden Fonds-Sparpläne höher gefördert als Bausparverträge. Um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen, darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher sein als 17.900 € bzw. 20.000 € pro Jahr. Bei Verheirateten ist es doppelt so hoch, also 35.800 € bzw. 40.000 €. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht mit dem Bruttogehalt verwechselt werden. Falls das Bruttogehalt über diesen Grenzen liegt, können noch eventuelle Kinderfreibeträge vom Brutto abgezogen werden, und somit kommt man doch in den Genuss der Förderung.

Zu versteuertes Einkommen maximalMaximale Einzahlung um maximale Förderung zu erhalten im Jahr/MonatMaximale Förderung pro Jahr
Fonds-Sparplan20.000 €400 €/33 €80 €
Bausparvertrag17.900 €470 €/39,2 €43 €
Zu versteuertes Einkommen maximalMaximale Einzahlung um maximale Förderung zu erhalten im Jahr/MonatMaximale Förderung pro Jahr
Fonds-Sparplan40.000 €800 €/66 €160 €
Bausparvertrag38.500 €940 €/78,4 €86 € (beide Ehepartner müssen einen Vertrag haben)

Wie man sieht, wird der Fonds-Sparplan besser gefördert als der Bausparvertrag. Man muss weniger einzahlen, bekommt aber mehr Geld vom Staat.

Sind vermögenswirksame Leistungen (VL) und ein Bausparvertrag sinnvoll?

Sehr oft werden vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einbezahlt. Ein Bausparvertrag wird nur mit 9,0 % mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Bei Eheleuten müssen sogar beide Partner einen Bausparvertrag abschließen, um diese Förderung zu bekommen. Und das trotz der hohen Abschlussgebühren und der niedrigen Verzinsung von Bausparverträgen. Fonds- und ETF-Sparpläne hingegen werden mit 20 % Arbeitnehmersparzulage subventioniert, und es reicht ein Vertrag pro Ehepaar. Hier muss also weniger einbezahlt werden bei mehr Förderung.

Ein scheinbar großes Verkaufsargument der Bausparkassen sind oft die staatlichen Förderungen. Verbraucherschutz-Organisationen warnen jedoch seit Jahren vor Bausparverträgen, da sie sehr teuer, unflexibel und intransparent sind. Bausparverträge sind immer unter der Inflation verzinst und man macht jedes Jahr Verlust. Dies gilt für jede Berufsklasse: Auszubildende, Beamte und Anwärter, Kinder, Selbstständige und Studierende. Speziell für gering verdienende Arbeitnehmer, die häufig in den Genuss von VL und Arbeitnehmersparzulage kommen, ist es sinnlos, 6 Jahre in einen Vertrag einzuzahlen, der nach Abschlusskosten und Inflation an Wert verliert – trotz staatlicher Subvention. Langfristig sind Bausparverträge, mit und ohne staatliche Förderung, ein Minusgeschäft für den Kunden. Es gibt bedeutend bessere Alternativen.

Alternativen zum Bausparvertrag

Banksparplan

Glücksspielautomat bei dem man drei gleiche Zeichen erspielen muss,auf dem Automaten steht Banksparplan mit einigen Münzen. Auf den Scheiben sieht man drei gleiche Zeichen auf deren steht niedriger Zins
Banksparpläne sind keine wirkliche Alternative

Beim Banksparplan bekommt man keine gesonderte staatliche Förderung, also Arbeitnehmersparzulage, für die eingezahlten Beiträge. Somit ist man auch nicht zeitlich gebunden.

Banksparpläne haben aber das gleiche Problem wie Bausparverträge. Sie rentierten unterhalb der Inflation und sind keine Lösung für einen langfristigen Vermögensaufbau oder eine sichere Geldanlage. Die Kosten sind hier zwar gering, aber es gibt keine Zinsen mehr. Außerdem bieten nur wenige Banken VL-Banksparpläne an. Langfristig sind Fonds- oder ETF-Sparpläne die bedeutend bessere Wahl.

Fonds-Sparplan oder ETF-Sparplan

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Fonds- und ETF-Sparpläne sind eine wirkliche Alternative zum Bausparvertrag.

Langfristig die sinnvollste Anlageform, um die vermögenswirksamen Leistungen mit oder ohne der Arbeitnehmersparzulage anzulegen, ist der Fonds-Sparplan oder ETF-Sparplan. Dieser hat wesentlich mehr Rendite und durch die langfristige Anlagedauer und die regelmäßigen Einzahlungen können Kursschwankungen reduziert werden. Die Rendite ist langfristig über der Inflation und bei guten Anbietern bekommt man die Verkaufsgebühren erstattet, bzw. sie fallen erst gar nicht an.

Beispiel des Auszubildenden Berti

Berti ist 18 Jahre alt und beginnt eine Lehre als Mechatroniker. Sein Chef zahlt ihm 20,00 € vermögenswirksame Leistungen (VL) im Monat.

Berti bekommt 20 € vermögenswirksame Leistungen
Berti bekommt 20 € vermögenswirksame Leistungen von seinem Chef.

Berti erfährt von Arbeitskollegen, dass er Arbeitnehmersparzulage bekommen könnte, da er als Azubi noch relativ wenig verdient. Er informiert sich über die zwei gängigsten Sparformen im Bereich der vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage: zum einen: ein Bausparvertrag – und zum anderen: ein Fonds-Sparplan. Sein Ziel ist es, die maximalen staatlichen Förderungen zu erhalten.

Berti hat gelesen, dass in seinem Fall er selbst 20,00 € von seinem Gehalt ebenfalls noch einzahlen sollte, da er dadurch mehr Förderungen bekommt.

Beim Bausparvertrag würde das Folgendes bedeuten: Berti zahlt 20,00 € VL, sein Chef ebenfalls 20,00 €. VL-Verträge sollten immer 6 Jahre lang bespart werden, anschließend muss der Vertrag 1 Jahr lang ruhen. Erst dann bekommt man die staatlichen Förderungen. Bausparverträge werden zwar oft auf längere Zeiträume abgeschlossen, aber der Verständlichkeit halber macht Berti zweimal die gleiche Rechnung, also 6 Jahre einzahlen und ein Jahr lang ruhen lassen. Er will ja Äpfel mit Äpfel vergleichen.

Im Falle des Bausparvertrages bedeutet das: Berti muss privat jeden Monat 20,00 € in den Bauspar-VL-Vertrag einbezahlen, sein Chef ebenso. Dafür bekommt er die maximale Arbeitnehmersparzulage von 43,00 € für den Bausparvertrag. Zusätzlich hat er in diesem Fall noch Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie, da es sich hier um einen Bausparvertrag handelt. Da Berti aber selbst aus der eigenen Tasche nur 20,00 € in den Vertrag zahlt, bekommt er nur die Hälfte der Wohnungsbauprämie, nämlich 21,20 € pro Jahr (um die volle Wohnungsbauprämie von 45,06 € pro Jahr zu erhalten, müsste er 43,00 € im Monat selbst einzahlen und das kann sich Berti bei seinem Azubi Gehalt nicht leisten).

Im Fall der Alternative, dem Fonds-Sparplan, bedeutet das: Berti zahlt ebenfalls jeden Monat 20,00 € aus der eigenen Tasche, sein Chef zahlt 20,00 € obendrauf. Für den Fonds-Sparplan bekommt er aber fast doppelt so viel Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage, nämlich 80,00 € pro Jahr. Die Wohnungsbauprämie erhält er für dieses Produkt nicht, das es sich ja hier um keinen Bausparvertrag handelt.

Berti vergleicht die Zahlen des VL-Bausparvertrages mit dem VL-Fonds-Sparplan anhand einer Tabelle und ist erstaunt über das Ergebnis, das nach 7 Jahren zu Buche steht.

Angebote zu Produkten für vermögenswirksame Leistungen im Vergleich

Bausparvertrag mit 0,25 % pro JahrFonds-Sparplan mit 6 % pro Jahr
Das zahlt Berti selbst monatlich20 €20 €
Das zahlt der Chef von Berti monatlich20 €20 €
Das zahlt der Staat jährlich an Arbeitnehmersparzulage43 €80 €
Das zahlt der Staat jährlich an Wohnungsbauprämie21,20 €entfällt
Nach 7 Jahren von allen in den Vertrag eingezahlt3.330 €3.440 €
Guthaben nach 7 Jahren3.359,00 €4.224,00 €

Die Unterschiede fallen deutlich aus. Obwohl Berti und dessen Chef in beide Verträge die gleichen Summen einzahlen würden, entsteht nach den 7 Jahren beim Fonds-Sparplan mehr als 800 € mehr an Guthaben. Und das, obwohl Berti beim Bausparvertrag noch die Wohnungsbauprämie bekäme. Die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag hat Berti noch gar nicht berücksichtigt, die Kontoführungsgebühren beim Bausparvertrag und beim VL-Fonds-Depot sind in etwa gleich (10 – 15 € pro Jahr). Kaufgebühren beim Fonds-Sparplan fallen bei fairen Anbietern im Internet sowieso weg. Da Berti beim Thema Geld Zahlen immer als das beste Kaufargument hält, entscheidend er sich für den günstigen VL-Fonds-Sparplan, anstelle eines teuren VL-Bausparvertrages.

Praxistipp

Vertrag wird von zwei Händen zerissen.
Unrentable VL-Verträge können einfach stillgelegt werden und die Beiträge im nächsten Monat können in einen sinnvollen Vertrag fließen.

Sind vermögenswirksame Leistungen (VL) und sparen in einem Bausparvertrag sinnvoll? – Einen Bausparvertrag, in den aktuell vermögenswirksame Leistungen (VL) fließen, kann man jederzeit stilllegen oder ruhen lassen. Die zukünftigen Beiträge der vermögenswirksamen Leistungen können im nächsten Monat einfach in einen anderen, rentableren Fonds-Sparplan einbezahlt werden. Dies muss man nur dem Chef oder der Personalabteilung mitteilen, und ein entsprechender Antrag bei einem günstigen Fondsvermittler muss ausgefüllt werden. Der alte Bausparvertrag ruht bis zum siebten Jahr und das Guthaben wird dann ausbezahlt.

Der neue günstige Fonds-Sparplan läuft ab dem Eröffnungsdatum 6 Jahre lang und ruht dann entsprechend auch ein Jahr. Dieser Vertrag kann und sollte auch länger laufen als vorgeschrieben, um mittel- bis langfristig den Schnäppchen-Effekt voll auszunutzen.

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Die AltersVorsorgeWirksamen Leistungen (AVWL) sind eine andere Art, vermögenswirksame Leistungen anzulegen und ist oftmals Arbeitnehmern besonderer Branchen vorenthalten. So können beispielsweise Arbeitnehmer der Metall-, Elektro-, Textil-, IT-, Chemie-, Holz- und Kunststoffindustrie AVWL beziehen. AVWL bedeutet, die vermögenswirksamen Leistungen können in Verträge gespart, die der Altersvorsorge dienen, also länger laufen als 7 Jahre. Der Arbeitnehmer kann aber nicht selbst bestimmen, in welche Verträge das Geld fließt. In der Regel fließen diese Gelder in eine private oder eine betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung). Dies hat den Vorteil, dass die Beiträge bei Einzahlung weder Steuern noch Sozialabgaben unterliegen. Auf diese VL kann der Arbeitnehmer aber keine Arbeitnehmersparzulage beantragen.

Diese vorab gesparten Steuern und Abgaben werden aber erhoben, sobald der Arbeitnehmer in Rente geht. Auf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sogar mit dem vollen Beitragssatz.

Diese Art die VL anzulegen ist oft mit sehr hohen Kosten verbunden und wird daher nicht empfohlen. Wer kostengünstig und renditestark mittel- bis langfristig die VL investieren will, sollte einen Fonds- und ETF-Sparplan erwägen.

Einzelnachweise

Finanztip

ARD Plus Minus 2013

Wüstenrot