Vermögenswirksame Leistungen wo einzahlen?
Das Wesentliche zusammengefasst
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt; maximal 40 € monatlich
- innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen kann man auf diesen Beitrag noch eine staatliche Subvention erhalten, die Arbeitnehmer-Sparzulage
- es gibt verschiedene Wege, die VL anzulegen, nur wenige sind wirklich sinnvoll
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen wo einzahlen? – Man kann vermögenswirksame Leistungen als zusätzliches Geld vom Arbeitgeber verstehen. Dieses Geld muss 6 Jahre in ein Sparprodukt einbezahlt werden und dann ein Jahr lang ruhen, sollte also nicht angefasst werden. Falls der Arbeitnehmer vor Ablauf der sieben Jahren an das Geld will, zahlt der Staat keine Arbeitnehmer-Sparzulage. Zahlt der Arbeitgeber nicht die vollen 40 € in den Vertrag, kann man die Differenz privat aufstocken. Die Zahlung durch den Arbeitgeber ist jedoch freiwillig. Die Förderung vom Staat wird am Ende der sieben Jahre vom Finanzamt in den Vertrag gezahlt.
Vermögenswirksame Leistungen und Riester?
Vermögenswirksame Leistungen wo einzahlen? – Vermögenswirksame Leistungen (VL) können auch in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Ein Riester-Vertrag ist aber sehr teuer und bringt in den allermeisten Fällen nichts. Die Verzinsung ist mager und auch die staatlichen Förderungen werden von der Inflation aufgefressen. Die internen Kosten dieser Verträge (wie auch bei nicht staatlich geförderten Verträgen) sind, auch aufgrund der vom Staat vorgeschriebenen Garantien, enorm hoch. In vielen Fällen können die Garantien nicht aufrechterhalten werden aufgrund der Niedrig-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank.
Dies ist leider auch bei Riester-Depots und fondsgebundenen Riester-Versicherungen so. Riester Verträge können zwar gekündigt werden, bei Kündigung müssen die Kunden jedoch die Steuererleichterung, sowie die staatlichen Förderungen zurückzahlen.
Mittlerweile hat dies auch die Finanzbranche erkannt und viele namhafte Anbieter sind aus diesem Segment ausgestiegen. Man kann also dort keine Riester-Verträge mehr abschließen. Vermögenswirksame Leistungen in Verbindung mit einem Riester-Vertrag ist also nicht zu empfehlen.
Vermögenswirksame Leistungen und Bausparvertrag?
Vermögenswirksame Leistungen wo einzahlen? – Bausparen ist Geldvernichtung. Erst recht, wenn es um geringe Summen geht, wie bei den vermögenswirksamen Leistungen. Verbraucherschützer warnen schon seit langem vor Bausparverträgen. Diese sind intransparent, teuer und am Ende kommt weniger heraus als man einbezahlt hat. Aus diesem Grund ist diese Sparform für die vermögenswirksamen Leistungen nicht zu empfehlen. Mehr zum Thema vermögenswirksame Leistungen und Bausparen.
Vermögenswirksame Leistungen und Banksparplan?
Banksparpläne haben keinen Zins mehr. Sie rentierten also unterhalb der Inflation und sind keine Lösung für einen langfristigen Vermögensaufbau oder eine Geldanlage. Die Kosten sind hier zwar gering, aber es gibt so gut wie keine Zinsen. Außerdem bieten nur wenige Banken VL-Banksparpläne an.
Vermögenswirksame Leistungen und Fonds-Sparplan?
Neben einem ETF-Sparplan ist der Fonds-Sparplan im Grunde genommen die einzig richtige und gewinnbringende Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen einzuzahlen. Wichtig bei einem VL-Fonds-Sparplan ist die Qualität des Investmentfonds und die Abschlussgebühren, die jeden Monat fällig werden. Bei fairen Anbietern entfallen die Abschlussgebühren. Investmentfonds schwanken, aber genau das ist bei vermögenswirksamen Leistungen wichtig, da das Geld 7 Jahre im Vertrag verbleiben muss.
Vermögenswirksame Leistungen und ETF-Sparplan?
Vermögenswirksame Leistungen wo einzahlen? – Dies ist die günstigste Lösung, die vermögenswirksamen Leistungen zu investieren. Ein ETF hat sehr geringe interne Kosten und keine Abschlussgebühren.
Ein Fonds-Sparplan oder ein ETF-Sparplan sind also die besten Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen – egal in welcher Höhe – anzulegen.
Praxistipp
Einen unrentablen Vertrag, in den aktuell die vermögenswirksamen Leistungen (VL) fließen, kann man jederzeit stilllegen oder ruhen lassen. Die zukünftigen Beiträge der vermögenswirksamen Leistungen können im nächsten Monat einfach in einen anderen, rentableren Fonds-Sparplan oder ETF-Sparplan eingezahlt werden. Dies muss man nur dem Chef oder der Personalabteilung mitteilen, und ein entsprechender Antrag bei einem günstigen Fondsvermittler muss ausgefüllt werden. Der alte Vertrag ruht bis zum 7. Jahr und das Guthaben wird dann ausbezahlt.
Der neue günstige Fonds-Sparplan oder ETF-Sparplan läuft ab dem Eröffnungsdatum 6 Jahre lang und ruht dann entsprechend auch ein Jahr. Dieser Vertrag kann und sollte auch länger laufen als vorgeschrieben, um mittel- bis langfristig den Schnäppchen-Effekt voll auszunutzen.
Wenn du noch mehr wissen möchtest:
Vermögenswirksame Leistungen (VL) und Bausparen?
21.02.2020Vermögenswirksame Leistungen sind ein Bonus vom Arbeitgeber, den man sich nicht entgehen lassen sollte. Manche Sparer lassen diese in einen Bausparvertrag 'fließen'. Aber ist das klug?Soll ich meine Rentenversicherung stilllegen?
21.02.2020Die Rentenversicherung stellt dich nicht zufrieden und du willst etwas dagegen tun? Eine Möglichkeit ist es, die Rentenversicherung stillzulegen. Erfahre hier, wie das geht und, ob es für dich sinnvoll ist.Soll ich meine Rentenversicherung ruhen lassen?
21.02.2020Unzufrieden mit der Rentenversicherung? Mit diesem Musterschreiben kann man den Vertrag ruhen lassen. Aber aufgepasst, denn damit ruhen nicht automatisch auch alle Kosten.Ist eine Dynamik in einer Rentenversicherung sinnvoll?
21.02.2020Eine Rentenversicherung ist oft teuer genug. Eine Dynamik macht den Vertrag aber noch teurer. Wer sich noch eine bessere Rendite durch die Dynamik erhofft sollte genauer hinsehen.