Ist eine fondsgebundene Rentenversicherung sinnvoll?
Das Wesentliche zusammengefasst
- Die Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind hoch – nach 15 Jahren sind die eigenen Beiträge noch nicht einmal erwirtschaftet.
- Eingeschränkte und schlechte Auswahl an Investmentfonds.
- Staatlich geförderte Verträge sind teilweise sinnvoll.
- Investmentfonds in der Versicherung sind KEIN Sondervermögen im Sinne des Kunden.
Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Die fondsgebundene Rentenversicherung funktioniert ähnlich wie eine klassische Rentenversicherung mit dem Unterschied, dass der Sparanteil des Beitrages nicht garantiert verzinst wird, sondern in Investmentfonds oder ETF’s fließt. Die Auswahl an Investmentfonds ist aber oft sehr eingeschränkt.
Wer eine fondsgebundene Rentenversicherung hat, der sollte diese auf den Prüfstand stellen. Je nach Art, Abschlusszeitpunkt beinhalten diese Art von Verträgen sehr hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Selten erreichen die Verträge ein Guthaben in Höhe der eingezahlten Beiträge vor 15 Jahren. Das steht sogar schwarz auf weiß in der von der Versicherung ausgehändigten Modellrechnung. Dies sollte einem zu Denken geben. In gewissen Ausnahmefällen, z.B. bei staatlich geförderten Verträgen wie Riester, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge (bAV), sind bestimmte Verträge aber auch lohnenswert.
Lohnt sich eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist für den Kunden in der Regel intransparent, unflexibel und teuer. Das, dem Kunden vorgerechnete Angebot (Modellrechnung), ist mit Vorsicht zu genießen. Denn die derzeitig aufgeführten gültigen Überschüsse werden von sehr vielen Versicherungsgesellschaften auf die komplette Laufzeit hochgerechnet, können aber nicht garantiert werden. Somit werden die prognostizierten Auszahlungssummen in der Praxis sehr oft nicht erreicht. Deswegen kann der Versicherungskunde mit seiner Modellrechnung nicht zu 100 % kalkulieren. Hinzu kommt, dass die Versicherungskonzerne die Überschüsse, da sie freiwillig sind, jedes Jahr neu festlegen können. Viele Versicherungsgesellschaften müssen die Überschüsse bereits heute schon aus ihrer Substanz bzw. aus ihrer stillen Reserve bezahlen. Seit der Jahrtausendwende sind die Überschüsse der Lebensversicherung, aufgrund der Nullzinspolitik, der hohen Kündigungszahlen und dem deutlichen Rückgang des Neugeschäfts, erheblich gesunken.
Hinzu kommt, dass die meisten Versicherer die Dynamik (jährliche Erhöhung des Beitrages) in das Angebot mit einberechnen. Sollte der Versicherungskunde aber nicht alle Dynamikerhöhungen über die komplette Laufzeit mitmachen, dann stimmt auch die Modellrechnung bzw. die prognostizierte Ablaufleistung nicht mehr. Die Diskrepanz zwischen dem vorgerechneten Angebot und der tatsächlichen Realität weicht oftmals sehr voneinander ab.
Sonderformen der fondsgebundenen Rentenversicherung
Es existieren noch einige Sonderformen der fondsgebundenen Rentenversicherung wie die Fondspolice mit Garantie, die Indexpolice und angelsächsische Produkte.
Was ist die Fondspolice mit Garantie?
Eine deutsche Fondspolice mit Garantiebaustein ist nichts anderes als eine klassische Rentenversicherung mit dem einen Unterschied, dass die Überschüsse in Investmentfonds angelegt werden. Die Überschüsse sinken allerdings seit 20 Jahren. Somit landet nur ein Bruchteil des eingezahlten Beitrages überhaupt in Fonds und die Gesamtrendite liegt nahe der klassischen Rentenversicherung und diese ist bekanntlich, unabhängig vom Abschlusszeitpunkt, unter 1,5 % pro Jahr verzinst. Selbst bei Verträgen mit noch hohen vereinbarten Garantiezinsen aus den Achtziger-, Neunziger- und Zweitausender-Jahren. Die hohen Kosten, die gesetzliche Vorgabe für die Versicherung und die Einstellung der Versicherung selbst werden zum Problem des Kunden.
Was ist die Indexpolice?
Bei einer Indexpolice wird ein Indexfonds wie z.B. ein DAX-ETF ausgewählt. Bei einer Aufwärtsbewegung partizipiert der Kunde nur zu einem vorher festgelegten Teil. Dafür verliert er weniger, wenn die Börse nach unten geht. Diese Garantie kostet logischerweise Geld.
Ein Teil des Beitrages fließt normalerweise zur Gewährleistung der Garantie in den Deckungsstock der Versicherung, der wiederum zum Großteil in unrentable Staatsanleihen und Bankdarlehen angelegt wird. Auch bei der Indexpolice ist die Rendite im Verhältnis zur reinen Fondspolice kleiner. Wenn sich jemand für ein solches Produkt entscheidet, dann sollte er oder sie besser auf eine reine fondsgebundene Rentenversicherung mit ETF’s setzen.
Die angelsächsische Police
Die angelsächsischen Versicherungen sind nicht alle gleich. Zu den bekanntesten Anbietern gehören Canada Life, Standard Life, Friends Provident, Legal & General und Clerical Medical. Letztgenannte hat sich allerdings aus dem Neugeschäft zurückgezogen und lässt ihren Bestand von der deutschen Heidelberger Leben verwalten. Der eklatanteste Unterschied zu den deutschen Versicherungen liegt in der Aktienquote. Deutsche Versicherer liegen im Schnitt bei 4,8 % Aktienquote, allerdings auch nur vom Sparanteil des zu zahlenden Beitrages. Die Aktienquote auf den gesamten Kundenbeitrag ist also noch niedriger. Während deutsche Anbieter über einen 180-jährigen Erfahrungsschatz verfügen, können britische Versicherer bereits auf rund 300 Jahre zurückblicken. Für den Großteil der britischen Bevölkerung ist es seit Jahrzehnten normal, Policen mit höherer Aktienquote von bis zu 60 % zu besparen. Es sei dazu gesagt, dass auch die ausländischen Anbieter kräftig mit verdienen. Die Kosten sollte man also jederzeit berücksichtigen.
Der grundsätzliche Unterschied zu den deutschen Anbietern liegt in der Anlagepolitik mit sogenannten With-Profit- und Unitised-With-Profit-Systemen (kurz UWP-Fonds). Während die With-Profit-Systeme sich den deutschen klassischen Rentenversicherungen ähneln, beschäftigen wir uns hier mit dem UWP-Prinzip. Der Sparanteil des Kunden, der mehr einem ausgewogenen und gut strukturierten Investmentdepot ähnelt, wird mit einer deutlich höheren Aktienquote am Markt investiert. Der Vertrag hat i.d.R. immer eine Grundverzinsung (Bsp. Canada Life 1 % p.a. Stand 2020). Jedes Jahr gibt es einen geglätteten Wertzuwachs. Dieser entsteht aus der tatsächlichen Wertentwicklung des Portfolios. In guten Jahren wird durch Abschöpfung der Gewinne eine Reserve gebildet, um die Kundenvermögen in schlechteren Jahren zu befüllen. Somit schwankt das geglättete Guthaben deutlich weniger als das Tatsächliche. Während der Laufzeit wird der Kunde, je nach Anbieter, mit Treueboni und einem Schlussbonus am Ende der Laufzeit belohnt. Da die Versicherungen gerade in den ersten Jahren kräftig an Gebühren kassieren, belohnen sie diejenigen, die ihre Verträge langfristig durchziehen außerordentlich. Richtig Geld verdient wird also gerade auch mit Kündigungen und Beitragsfreistellungen. Flexibel ist man mit solchen Produkten, wie auch mit der deutschen Kapitallebensversicherung daher keinesfalls. Um an dem Treuesystem teilzunehmen, bedarf es meist der dauerhaften Beitragszahlung.
Fondsgebundene Rentenversicherungen sind KEIN Sondervermögen im Sinne des Kunden
Investmentfonds und ETF’s haben in der Regel den rechtlichen Status des Sondervermögens. Das bedeutet im Falle einer Pleite der Depotbank oder der Investmentgesellschaft bleibt das Kundenvermögen unberührt und ist vor dem Zugriff Dritter (Insolvenzverwalter) geschützt. Denn das Kundenvermögen fließt nicht in die Konkursmasse der Bank oder Investmentgesellschaft mit ein. Es wird getrennt davon verwahrt, wie bei einem Treuhandkonto.
Fonds in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind KEIN Sondervermögen im Sinne des Kunden.
Bei Investmentfonds in der fondsgebundenen Versicherung ist das nicht so. Wenn man eine deutsche fondsgebundene Rentenversicherung besitzt, dann fallen diese Gelder zuerst in den sogenannten Protektor, dem Sicherungsfonds für Rentenversicherungen. Dieser muss laut Gesetz im Insolvenzfall der Versicherung die Versicherungsnehmer vorrangig behandeln. Die Fonds oder ETFs in einer fondsgebundenen Versicherung sind also nicht direkt Sondervermögen des Kunden, sondern Sondervermögen der Versicherung. Nach § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) kommt hinzu, dass bei einer wirtschaftlichen Schieflage eines Versicherers die Aufsichtsbehörde Auszahlungen verbieten und gleichzeitig die Kunden sogar zur Weiterzahlung verpflichten kann.
Bei englischen Versicherungen greift der englische Einlagensicherungsfonds und haftet für 90 % der Ausfälle. Irische Versicherer hingegen gehören keinem Einlagensicherungsfonds an. Im Insolvenzfall kommt es deshalb darauf an, ob die Muttergesellschaft für ihre irische Tochtergesellschaft eine Bürgschaftserklärung abgegeben hat. Aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist die richtige Auswahl des Versicherers entscheidend.
Praxistipp für Besitzer fondsgebundener Rentenversicherungen
Viele Menschen schließen eine fondsgebundene Rentenversicherung ab mit dem Ziel, die Rentenlücke im Alter so gering wie möglich zu halten. Wie hoch diese Rentenlücke wirklich ist, kann man mit einem neutralen Rentenrechner herausfinden. Wie viel Zins die eigene fondsgebundene Rentenversicherung tatsächlich abwirft, kann neutral hier errechnet werden.
Der private Vermögensaufbau muss immer von einer Versicherung getrennt werden. Eine Versicherung verdient nicht nur an den Gebühren der Kapitalanlage mit, sondern vor allem an den eigenen Versicherungsgebühren. Und diese sind definitiv sehr hoch.
Eine private deutsche oder angelsächsische fondsgebundene Lebensversicherung kann daher nicht empfohlen werden. Die Frage ist, warum man einen Fonds-Sparplan in einem Versicherungsmantel braucht, welcher nur Geld kostet und augenscheinlich keinen Mehrwert schafft.
Wenn man wenig Schwankung bei der Geldanlage präferiert, dann kann man das viel günstiger in einem konservativen bis moderaten Fonds oder ETF-Portfolio erreichen. Hier ist das Geld tagtäglich verfügbar und flexibel. Und das Geld ist wirklich im Sondervermögen vor Banken- und Versicherungspleiten geschützt.
Anders hingegen sieht es bei einigen geförderten Verträgen wie z.B. Riester, betriebliche Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen, Pensions- und Unterstützungskassen und Rürup-Verträgen aus. Diese müssen differenzierter betrachtet werden, da sie steuerlich gefördert werden und dadurch für den Kunden eine Zusatzrendite bringen. Wie bereits erwähnt sind deutsche Anbieter, die durch gesetzliche Vorgaben in der Anlage eingeschränkt sind, von angelsächsischen Produkten zu unterscheiden. Deshalb bieten angelsächsischen Anbieter, gerade bei geförderten Verträgen, sehr oft ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Für wen sich welche geförderten Produkte lohnen ist am besten über eine neutrale Beratung herauszufinden, da es sehr viele Vor- und auch Nachteile zwischen den einzelnen Modellen gibt.
Einzelnachweise
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