Wie funktioniert die Auszahlung bei einem Fonds oder ETF?
Das Wesentliche zusammengefasst
- Investmentfonds und ETFs sind sehr flexibel
- Man kommt jederzeit an das Geld im Fonds
- Die Steuer wird automatisch bei Auszahlung abgezogen
Auszahlung bei einem Fonds oder ETF?
Eine teilweise oder komplette Entnahme des investierten Geldes aus einem Fonds oder ETF ist relativ einfach. Das Geld ist tagtäglich verfügbar. Man muss lediglich seinem Broker (Händler) den Auftrag erteilen, Fondsanteile zu verkaufen oder alle Fondsanteile zu verkaufen. Je nachdem bei welcher Lagerstelle der Fonds sind befindet, dauert die Veräußerung der Fondsanteile zwischen 0 und 3 Bankarbeitstagen, bis das Geld auf dem hinterlegten Girokonto des Kunden ist.
Wer einen sehr volatilen Fonds oder ETFs im Depot hält, kann – je nach Anlagedauer – mit Verlusten verkaufen. Denn wenn der Fonds oder ETF im Minus ist und das Geld unausweichlich benötigt wird, hat der Kunde das Nachsehen. Genau aus diesem Grund ist es förderlich, das Geld nicht nur in einem Fonds oder ETF zu stecken, sondern in einem Portfolio aus hervorragenden Fonds und guten, breit gestreuten ETFs zu investieren. Hier ist die Wahrscheinlichkeit – abhängig auch von der Anlagedauer – geringer, nach einer gewissen Zeit mit Verlusten zu verkaufen.
Bei geschlossenen Fonds ist das nicht möglich. Hier hat der Anleger eine Laufzeit zu erfüllen und erst dann ist es wahrscheinlich, dass der Anleger das Geld bekommt.
Wie finde ich den besten Fonds für mich?
Welcher Fonds der beste ist, hängt vom Anleger selbst und seiner Neigung ab. Entscheidend ist hier, welche Schwankungen der Anleger bereit ist hinzunehmen. Zudem ist die Anlagedauer relevant, denn umso länger angelegt wird, desto mehr Schwankung kann man eingehen. Grund dafür ist, dass Fonds durchaus auch mal deutlich einbrechen können. Davon erholen sich Fonds aber meist wieder, was aber Zeit benötigt. Umso größer der Einbruch, desto länger dauert die Erholung – zumindest meistens.
Nur ist es so, dass die wenigsten Fonds wirklich gut sind und viele sich nur schleppend von Einbrüchen erholen. Denn, die Qualität von Investmentfonds kann sich ändern. Daher ist es notwendig, regelmäßig die Fonds in einem Portfolio zu überprüfen und schlechte auszutauschen. Alles in allem ist also klar, dass es nicht den einen richtigen Fonds gibt.
Wie finde ich den besten ETF für mich?
ETFs bilden entweder einen Index, eine Region oder eine Branche ab. Wirklich weltweit gestreut sind ETFs daher nicht. Um ein Klumpenrisiko im Portfolio zu vermeiden, sollte man mehrere verschiedene ETFs in sein Depot kaufen. So sorgt man eigenhändig für eine gute Mischung aus verschiedenen Ländern, Regionen und Branchen.
Ein solches Portfolio mit verschiedenen ETFs bedarf allerdings einer ständigen Überwachung. So muss z.B. halbjährlich oder jährlich ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt werden. Dabei wird die Gewichtung der verschiedenen ETFs wieder hergestellt. Diese kann nämlich durch Kursveränderungen verloren gehen und das Portfolio aus dem Gleichgewicht bringen. Am besten ist aber ein Portfolio mit ETFs und Fonds.
Wie werden Fonds und ETFs bei Auszahlung besteuert?
Bei Verkauf oder Auszahlung wird i.d.R. die Abgeltungssteuer fällig. Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne bei Investmentfonds, ist seit 2009 die Abgeltungssteuer fällig. Für den Anleger bedeutet das: 25 % Kapitalertragssteuer plus Kirchensteuer. Wenn du also mit einem Fonds 100 € Gewinn gemacht hast und diesen verkaufst oder umschichtest, zieht die Depot-Bank automatisch 25 € plus etwaige Kirchensteuer ab und es verbleiben dann 75 € Gewinn. Dies ist aber nicht nur bei Investmentfonds so, sondern auch bei allen anderen Geldanlagen auch, welche keine Laufzeit haben. Bei den meisten der bekannten Sparformen können aber keine zu versteuerten Gewinne anfallen, da es durch den ewig bleibenden Null-Zins keine Gewinne gibt.
Für den Anleger gilt aber ein Freibetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Ehepaare). Wer mit Gewinnen aus Kapitalerträgen unter diesem freien Betrag bleibt, zahlt keine Steuern. Diesen Freibetrag kann man bei der jeweiligen Depotbank mit einem Freistellungsauftrag beantragen. Dieser Freibetrag kann auch auf mehrere Banken verteilt werden (Bank A erhält einen Freibetrag von 400 € und Bank B erhält einen Freibetrag von 401 €). Sinnvoll ist es, den Freibetrag für ein Depot-Konto zu beantragen, denn nur hier werden wirklich auch Gewinne erwirtschaftet.
Abgeführt werden die Steuern durch die Depotbank. Es gibt auch keinen Bestandsschutz mehr. Auch bei Investmentfonds, die vor 2009 gekauft wurden, müssen die Erträge ab 2018 versteuert werden.
Wie gebe ich meinen Besitz von Fonds oder ETFs bei der Steuer an?
Die Depotbank oder der Broker (Händler) zieht die Abgeltungssteuer automatisch ab. Die Besitzer müssen also nichts Weiteres machen. Einmal jährlich sollte man aber die Steuerbescheinigung von der Depotbank über den Fonds-Besitz ausdrucken (in einigen Fällen wird diese auch automatisch nach Hause verschickt) und mit dem Steuerordner an das Finanzamt schicken.
Wenn du noch mehr wissen möchtest:
Was droht meinem Geld, wenn meine Versicherung pleite geht?
14.05.2021Geht eine Versicherung pleite passiert ähnliches, wie bei einer Bank. Die Kundenguthaben geraten in Gefahr, denn bei einer Insolvenz müssen diese dran glauben, um die Forderungen an die Versicherung zu bezahlen. So schützt du dein Guthaben.Müssen Rentner Kirchensteuer zahlen?
21.02.2020Ja und Nein: Es kommt nämlich auf den individuellen Fall an. Die Kirchensteuer hängt ab von der Höhe der Rente, möglichen Einkünften, Immobilienbesitz.Soll ich meine Rentenversicherung ruhen lassen?
21.02.2020Unzufrieden mit der Rentenversicherung? Mit diesem Musterschreiben kann man den Vertrag ruhen lassen. Aber aufgepasst, denn damit ruhen nicht automatisch auch alle Kosten.Ist eine Dynamik in einer Rentenversicherung sinnvoll?
21.02.2020Eine Rentenversicherung ist oft teuer genug. Eine Dynamik macht den Vertrag aber noch teurer. Wer sich noch eine bessere Rendite durch die Dynamik erhofft sollte genauer hinsehen.