Soll ich meinen Bausparvertrag auflösen?
Das Wesentliche zusammengefasst
- ein Bausparvertrag ist teuer, intransparent und unflexibel
- Verbraucherschutz-Organisationen raten vom Abschluss von Bausparverträgen ab
- die hohen Abschlusskosten, sowie die niedrigen Zinsen machen den Bausparvertrag zu einem Auslaufmodell
- ein Bausparvertrag ist jederzeit kostenlos auflösbar, wenn man die Kündigungsfristen beachtet
Ist Bausparen sinnvoll – ein Rechenbeispiel
Soll ich meinen Bausparvertrag auflösen? – Wenn man sachlich nachrechnet, sind Bausparverträge die teuerste Art, ein Eigenheim zu finanzieren. Verbraucherschutz-Organisationen bemängeln dies seit Jahren. Sie warnen vor überteuerten Verträgen mit hohen Abschlusskosten und wenig Ertrag. Hier ein Rechenbeispiel eines Originalangebotes einer deutschen Bausparkasse aus dem Jahr 2018:
Lohnt sich Bausparen wirklich?
Angebot Bausparkasse | Fonds oder ETF Alternative | |
---|---|---|
Ansparphase | 15 Jahre | 15 Jahre |
Bausparsumme/benötigte Geldsumme | 100.000 € | 100.000 € |
Guthabenzins pro Jahr | 0,1 % | 6 % |
Einmalige Abschlussgebühren 1 % | 1000 € | keine |
Jährliche Gebühren | 12 € | 1 % (abhängig vom Depotvolumen) |
Effektive Darlehenszinsen pro Jahr | 2,65 % | noch nicht bekannt |
Monatliche Ansparrate | 232 € | 232 € |
Einzahlung in 15 Jahren | 41.760 € | 41.760 € |
Guthaben nach 15 Jahren | 40.179 € | 58.772 € |
Gewinn/Verlust in Ansparphase | - 1.581 € | + 18.593 € |
Bauspardarlehen/ Bankdarlehen (11,43 % Zins) | 59.821 € | 41.228 € |
Monatliche Rückzahlungsrate: Zins und Tilgung | 600 € | 600 € |
Rückzahlungszeit | 9 Jahre, 4 Monate | 9 Jahre, 4 Monate |
Restschuld | 0 € | 0 € |
Originalangebot einer deutschen Bausparkasse im Vergleich mit einem konservativen Fonds- oder ETF-Alternative
Zur Erklärung: Es wird angenommen, dass ein Kunde eine Bausparsumme von 100.000 € monatlich 232 € mit einer Verzinsung von 0,1 % pro Jahr anspart. Es wird vernachlässigt, dass man heutzutage mit einer Summe von 100.000 € kein Haus mehr kaufen kann. Nach 15 Jahren hätte man nach Abzug der Abschlussgebühren von 1.000 € und 12 € jährlichen Kontogebühren ein Guthaben von 40.179 €, also weniger als die Einzahlung von 41.760 €.
Hier entsteht also schon ein Verlust von 1.581 € in der Ansparphase. Ist ein Guthaben in Höhe von ca. 40 % der Bausparsumme erreicht und der Vertrag damit zuteilungsreif, kann man ein Darlehen in Höhe von 59.821 € mit einem effektiven Zinssatz von 2,65 % pro Jahr in Anspruch nehmen. Wenn der Bausparer nach 15 Jahren das Darlehen bekommt, zahlt er es mit einer Rate von 600 € monatlich ab und ist nach 9 Jahren und 4 Monaten schuldenfrei. Die Alternative nutzt die gleichen Rahmenbedingungen wie beim Bausparvertrag und investiert in einen oder mehrere Fonds oder ETF’s mit einer Nettorendite von 5 % pro Jahr. Diese Renditeerwartung ergibt sich aus 6 % pro Jahr abzüglich 1 % pauschal angenommene Verwaltungsgebühr. Nach 15 Jahren besitzt man nach Steuerabzug ein Guthaben von 58.772 € oder kann einen Gewinn von 18.593 € verbuchen. Je mehr eigenes Geld man zur Verfügung hat, desto weniger Geld muss man sich von anderen leihen. In diesem Fall läge der Darlehensbetrag nur noch bei 41.228 €, das ist deutlich weniger als die Kreditsumme von 59.821 € bei der Bausparkasse. Allerdings hat man keine Zinsgarantie, da man nicht weiß, wie hoch die Darlehenszinsen in 15 Jahren sind. Man muss also ein Bankdarlehen für die 41.228 € aufnehmen. Die Rate von 600 € monatlich behält man bei, um direkt vergleichen zu können. Darüber hinaus wollen wir im selben Zeitraum schuldenfrei sein.
Um tatsächlich schlechter gestellt zu sein als beim Bausparvertrag, müsste der Zinssatz des Bankdarlehens auf über 11,4 % pro Jahr steigen. Erst dann würde sich das Bausparen lohnen. Aktuell belaufen sich die Zinsen für ein 10-jähriges Darlehen bei der Bank auf rund 1 % pro Jahr. Ein so hoher Zinsanstieg ist vollkommen ausgeschlossen!
Alternativen zum Bausparvertrag
Soll ich meinen Bausparvertrag auflösen? – Es ist absurd, dass man 15 Jahre in einen Vertrag einzahlt und am Ende nicht einmal die eingezahlten Beiträge erwirtschaftet hat. Die hohen Abschlussgebühren, die magere Rendite und die Inflation machen den Bausparvertrag zu einem sehr teuren und unrentablen Geschäft für den Kunden, trotz staatlicher Förderung.
In dieser zinslosen Zeit gibt es nur wenige Alternativen zum Bausparvertrag. Die attraktivste und kostengünstigste ist ein Fonds- und ETF-Portfolio. Bausparverträge werden immer langfristig abgeschlossen, also mindestens 5 Jahre, oft laufen diese auch 15 Jahre und mehr. Genauso verhält es sich bei einem Fonds- oder ETF-Portfolio. Je länger man das Geld anlegen will, desto besser. Mit einem ausgewogenen Portfolio, der nötigen Anlagedauer und monatlichen Zahlungen kann man Schwankungen am Kapitalmarkt minimieren. Das Geld ist tagtäglich verfügbar und man hat höchstmögliche Flexibilität. Wie das obige Rechenbeispiel zeigt, ist ein Fonds- oder ETF-Portfolio eine günstige, renditestarke und leicht verständliche Alternative zum Bausparvertrag. Der Bausparvertrag hat erst recht in zinslosen Zeiten keine Daseinsberechtigung mehr.
Wie kann ich meinen Bausparvertrag auflösen?
Einen Bausparvertrag kann man jederzeit kostenlos innerhalb von zwei bis sechs Monaten aufgelöst werden. Wenn man ihn vor den ersten 7 Jahren auflöst, verfällt die Wohnungsbauprämie sowie der Anspruch auf das Darlehen. Die Auflösungsfristen sind von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich. Diese findet man in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bausparkasse. Einen Bausparvertrag kann man nur komplett auszahlen lassen. Teilbeträge können nicht ausbezahlt werden. Die Abschlussgebühren werden bei einer Auflösung nicht erstattet. Man erhält bei Kündigung das angesparte Geld sowie die bis dahin gewährten Zinsen. Prinzipiell hängt es davon ab, in welcher Phase des Vertrages man diesen kündigt.
Auflösung in der Ansparphase
In der Ansparphase muss man den Vertrag erst kündigen. Nach der Kündigungsfrist kann man dann über das Guthaben verfügen. Manchmal kann man auch früher über das Geld verfügen, muss aber oftmals mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen, also einer Kündigungsgebühr.
Gebühr und Kosten für eine Auflösung eines Bausparvertrages
Wenn man innerhalb der Kündigungsfrist den Bausparvertrag auflösen will, kann es zu Kündigungsgebühren kommen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung wird auch Auszahlungsabschlag genannt. Die Entschädigung beträgt in der Regel zwischen 0,5 % und 1 % des Guthabens für jeden Monat, den man das Geld früher braucht, als bei einer fristgerechten Kündigung. Bei einem Guthaben von 30.000 € sind das 300 € pro Monat.
Auflösung in der Zuteilungsphase
Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, entstehen für die Auflösung und somit Auszahlung der angesparten Summe keine Kosten. Das Guthaben wird mit Zinsen überwiesen. Man kann entscheiden, ob man das angebotene Bauspardarlehen nutzen möchte oder nicht.
Auflösung in der Darlehensphase
Auch kann man während der Darlehensphase kündigen bzw. den Bausparvertrag jederzeit auflösen. Es fallen keine Kosten an, falls man eine Sondertilgung im Vertrag vereinbart hat. Eine Kündigung macht aber nur Sinn, wenn man eine günstigere Finanzierung gefunden hat.
Soll ich meinen Bausparvertrag auflösen? – Ein Musterschreiben
Wer seinen Bausparvertrag auflösen will, findet hier eine Vorlage.
Bausparkasse XY
Straße
PLZ, Ort
Datum
Betreff: Kündigung meines Bausparvertrages mit der Nummer ….
Hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung meinen Bausparvertrag mit der Nummer …… Ich bitte Sie, das Guthaben auf folgendes Konto zu überweisen. Gleichzeitig entziehe ich ihnen die Einzugsermächtigung.
Inhaber: Maxi Mustermann
IBAN: DE 01 0000 0000 0000 ….
BIC: XYZ …
Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Mustermann
Bausparkassen kündigen alte Verträge
Bausparkassen selbst dürfen auch Bausparverträge kündigen, sofern der Kunde die Bausparsumme komplett angespart hat und trotzdem weiterhin einzahlt. Laut Bundesgerichtshof (BGH) vom Februar 2017 dürfen Bausparkassen alte Verträge kündigen, die schon mehr als ein Jahrzehnt zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. Zum Ärger der Kunden sind diese Verträge in der Regel diejenigen mit hohen Guthabenzinsen. Wer noch im Besitz solcher alten Verträge ist, kann diese behalten, bis die Post von der Bausparkasse kommt und der Vertrage aufgelöst wird. Spätestens dann, sollte man sich über die sicheren, gewinnbringenden Alternativen informieren.
Einzelnachweise
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