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Fred und Susi im Rentenalter gehen im Park spazieren.
Fred und Susi im Rentenalter gehen im Park spazieren.

Wie versteuere ich die Rente aus meiner Rentenversicherung?

Christian
21.02.2020
ca. 5 Min. Lesezeit

Das Wesentliche zusammengefasst

Eine Verrentung des Geldes in einer Rentenversicherung über die Versicherung selbst ist nicht zu empfehlen.

Wie funktioniert die Versteuerung der Rente aus meiner Rentenversicherung?

Dies kann auf zweierlei Arten geschehen. In beiden Fällen wird der Kunde von der Versicherung schriftlich benachrichtigt. Der Kunde hat dann zwei Möglichkeiten: Eine monatliche Rente oder eine Auszahlung als Einmal-Beitrag.

Wie wird eine Rentenversicherung bei monatlicher Rente versteuert?

Die Auszahlung einer monatlichen Rente aus einer Rentenversicherung muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz auf den Ertragsanteil versteuert werden. Darüber hinaus werden für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner noch 14 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Für Privatversicherte und gesetzlich versicherte hingegen nicht. Die Ertragsanteilsbesteuerung hängt vom Rentenalter ab. Siehe hier einige ausgewählte Beispiele:

RentenalterErtragsanteil
5526 %
6022 %
6320 %
6518 %
6717 %
7015 %

Das Beispiel von Oma Frieda: Monatliche Rente aus einer Rentenversicherung

Oma Frieda geht Spazieren

Oma Frieda erhält eine monatliche Rente von der Versicherung

Oma Frieda hat einen persönlichen Einkommenssteuersatz von 20 %. Sie ist jetzt 63 Jahre alt und will sich ihre Rentenversicherung verrenten lassen. Sie erhält 1.000 € Rente vor Steuern aus ihrer Rentenversicherung.

Bruttorente1000 €
Ertragsanteil170 €
Steuerabzug34 €
Nettorente976 €

Wie wird eine Rentenversicherung bei einmaliger Auszahlung versteuert?

Die einmalige Auszahlung von Rentenversicherungen ist steuerfrei, solange sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Weiterhin ist zu beachten, dass der Vertrag für eine steuerfreie Auszahlung mindestens 12 Jahre alt sein muss und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Alle Verträge, die unter einer Laufzeit von 12 Jahren ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25 % des Gewinns + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (ca. 28 %). Bei Verträgen ab dem 01.01.2005 ist die einmalige Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen zu 50 % der Erträge steuerpflichtig mit dem dann geltenden persönlichen Einkommenssteuersatz im Rentenalter. Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen und der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt sein (bei Neuverträgen ab 2012 beträgt das Mindestalter für die steuerbegünstigte Auszahlung 62 Jahre). Alle Verträge, die nach einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25 % des Gewinns + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (rund 28 %).

Das Beispiel von Oma Frieda: Steuerpflichtige, einmalige Auszahlung

Oma Frieda erhält eine einmalige Auszahlung ihrer Versicherung
Oma Frieda erhält eine einmalige Auszahlung ihrer Versicherung

Oma Frieda hat einen persönlichen Einkommenssteuersatz von 20 %. Ihre Rentenversicherung ist fällig. Oma Frieda hat 200 € jeden Monat über 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Insgesamt hat sie 36.000 € einbezahlt. Die hohen Kosten des Vertrages machen den scheinbar guten Zins des Vertrages zunichte und deshalb hat sie nur einen Zins von 1,4 % pro Jahr erhalten. Nach Inflation hat sie also jedes Jahr mit diesem Vertrag Verlust gemacht. Sie will im Alter flexibel über das Geld verfügen und will sich das Geld nun einmalig auszahlen lassen. Jetzt fragt sie sich, wie viel Steuern sie bezahlen muss.

eingezahlt 36.000 €
Auszahlung vor Steuer40.050 €
Gewinn4.050 €
steuerfrei2.025 €
steuerpflichtig2.025 €; davon 20 % = 405 €
Auszahlung nach Steuer39.645 €

Der Fallstrick Rentengarantiezeit

Susi als Rentnerin, sitzt am Straßenrand und bittet um Geld.

Eine private Rentenversicherung kann entweder einmalig ausgezahlt werden oder verrentet werden. Bei Verrentung wird eine lebenslange Leibrente gezahlt. Die Rente fällt jedoch sehr mager aus, denn in der Praxis kalkulieren die Versicherer meist mit einer Lebenserwartung von 93 Jahren, obwohl ein heute 65-jähriger Mann nur 85 Jahre alt wird, eine Frau 89. Dadurch reduziert sich die gezahlte Rente. Auf die Überschüsse sollte man sich nicht verlassen, da diese aufgrund der Null-Zins-Politik, der hohen Kündigungszahlen und dem schwachen Neugeschäft seit der Jahrtausendwende rückläufig sind. Außerdem kommt man nach Abschluss an das Geld nicht mehr ran, da ausschließlich die monatliche Rente ausbezahlt wird und nicht gekündigt werden kann. Braucht der Versicherungskunde zum Beispiel mit 72 Jahren Geld für eine Weltreise oder für ein Pflegeheim, dann hat er keine Chance, an das Geld zu kommen. Auch für die Erben sieht es schlecht aus. Der Kunde kann mit der Versicherung eine Rentengarantiezeit vereinbaren, in der Regel 5 – 20 Jahre. Je länger die Rentengarantiezeit, desto geringer die monatliche Rente. Mal angenommen, die Rentengarantiezeit würde 10 Jahre betragen und der Versicherungskunde verstirbt im achten Jahr, dann bekommen die Erben noch 2 Jahre lang die Rente ausbezahlt. Danach ist das Geld für die Erben weg. Das Geld geht an die Versichertengemeinschaft bzw. Versicherung über. Ein essenzieller Punkt über den viele Kunden bei Verrentung nicht genau informiert werden.

Praxistipp für künftige Rentner

Von einer Verrentung durch die Versicherung ist abzuraten. Denn je höher das Alter, desto flexibler sollte man mit seinem Vermögen sein, da sich Lebensumstände sehr schnell und drastisch verändern können. Durch einen Krankheitsfall, kann es zum Beispiel zu teuren Umbaumaßnahmen an der eigenen Immobilie kommen, von den hohen Kosten eines Pflegeheims ganz zu schweigen. Mit einer Verrentung des eigenen Vermögens über eine Versicherung ist die Chance auf eine einmalige Verfügbarkeit für immer verloren. Zudem ist diese Art der Verrentung mit hohen Versicherungskosten verbunden. Die Vorteile hingegen, dass die Versteuerung bei Verrentung sehr gering ausfällt und ein Leben lang gezahlt wird, wiegen die vielen Nachteile nicht auf.

Deshalb ist es sinnvoll über kostengünstige und flexible Alternativen nachzudenken. Eine davon ist ein konservativer Fonds- oder ETF-Auszahlplan im Sondervermögen. Diese Form der monatlichen Auszahlung kann in der Höhe jeden Monat variiert werden und im Notfall auch innerhalb weniger Tage komplett auf das Girokonto überwiesen werden.

Wie hoch dein Vermögen sein muss, um deine gewünschte Rente zu bekommen, kannst du hier berechnen.

Einzelnachweise

Deutsche Rentenversicherung (2019)