Wie versteuere ich die Rente aus meiner Lebensversicherung?
Das Wesentliche zusammengefasst
- eine Lebensversicherung kann einmalig ausgezahlt oder verrentet werden
- die Versteuerung der Rente ist gering
- die tägliche Verfügbarkeit, wenn sich Lebensumstände ändern, ist bei Verrentung nicht gegeben
- das Geld in der Versicherung ist nicht vererbbar
- eine Verrentung über eine Versicherung ist daher nicht zu empfehlen
Wie wird eine Lebensversicherung bei monatlicher Rente besteuert?
Wie versteuere ich die Rente aus meiner Lebensversicherung? Die Auszahlung einer monatlichen Rente aus Lebensversicherungen muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz auf den Ertragsanteil versteuert werden. Darüber hinaus werden für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner noch 14 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Für Privatversicherte und gesetzlich versicherte hingegen nicht. Die Ertragsanteilsbesteuerung hängt vom Rentenalter ab. Siehe hier einige ausgewählte Beispiele:
Rentenalter | Ertragsanteil |
---|---|
55 | 26 % |
60 | 22 % |
63 | 20 % |
65 | 18 % |
67 | 17 % |
70 | 15 % |
Das Beispiel von Oma Frieda (monatliche Rente aus einer Lebensversicherung)
Oma Frieda hat einen persönlichen Einkommenssteuersatz von 20 %. Sie ist jetzt 63 Jahre alt und will sich ihre Lebensversicherung verrenten lassen. Sie erhält 1.000 € Rente vor Steuern aus ihrer Lebensversicherung.
Beispiel von Oma Frieda
Bruttorente | 1000 € |
Ertragsanteil | 170 € |
Steuerabzug | 34 € |
Nettorente | 976 € |
Wie wird eine Lebensversicherung bei einmaliger Auszahlung versteuert?
Die einmalige Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen ist steuerfrei, solange sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Weiterhin ist zu beachten, dass der Vertrag für eine steuerfreie Auszahlung mindestens 12 Jahre alt sein muss und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Alle Verträge, die unter 12 Jahren ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25 % vom Gewinn + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (ca. 28 %). Bei Verträgen ab dem 01.01.2005 ist die einmalige Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen zu 50 % der Erträge steuerpflichtig mit dem dann geltenden persönlichen Einkommenssteuersatz im Rentenalter. Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen und der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt sein (bei Neuverträgen ab 2012 beträgt das Mindestalter für die steuerbegünstigte Auszahlung 62 Jahre). Alle Verträge, die unter 12 Jahren ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25 % vom Gewinn + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (rund 28 %).
Das Beispiel von Oma Frieda (steuerpflichtige, einmalige Auszahlung)
Oma Frieda hat einen persönlichen Einkommenssteuersatz von 20 %. Ihre Lebensversicherung ist fällig. Oma Frieda hat 200 € jeden Monat über 15 Jahre in die Lebensversicherung eingezahlt. Insgesamt hat sie 36.000 € eingezahlt. Die hohen Kosten des Vertrages machen den scheinbar guten Zins des Vertrages zunichte und deshalb hat sie nur einen Zins von 1,4 % pro Jahr erhalten. Nach Inflation hat sie also jedes Jahr Verlust gemacht mit diesem Vertrag. Sie will im Alter flexibel über das Geld verfügen und will es sich nun einmalig auszahlen lassen. Jetzt fragt sie sich, wie viel Steuern sie bezahlen muss.
eingezahlt 36.000 € | |
---|---|
Auszahlung vor Steuer | 40.050 € |
Gewinn | 4.050 € |
steuerfrei | 2.025 € |
steuerpflichtig | 2.025 €; davon 20 % = 405 € |
Auszahlung nach Steuer | 39.645 € |
Der Fallstrick Rentengarantiezeit
Eine Kapitallebensversicherung kann, wie bereits erwähnt, entweder einmalig ausbezahlt oder verrentet werden. Bei Verrentung wird eine lebenslange Leibrente bezahlt. Die Rente fällt jedoch sehr mager aus, denn in der Praxis kalkulieren die Versicherer meist mit einer Lebenserwartung von 93 Jahren, obwohl statistisch gesehen ein heute 65-jähriger Mann nur 85 Jahre alt wird, eine Frau 89. Dadurch reduziert sich die gezahlte Rente. Auf die Überschüsse sollte man sich nicht verlassen, da diese aufgrund der Nullzinspolitik, der hohen Kündigungszahlen und des schwachen Neugeschäfts seit der Jahrtausendwende rückläufig sind. Außerdem kommt man nach Abschluss an das Geld nicht mehr heran, da ausschließlich die Rente ausbezahlt wird und nicht gekündigt werden kann. Braucht der Versicherungskunde zum Beispiel mit 72 Jahren Geld für ein Pflegeheim oder eine Weltreise, dann hat er keine Chance, an das Geld zu kommen. Auch für die Erben sieht es schlecht aus. Der Kunde kann mit der Versicherung eine Rentengarantiezeit vereinbaren; in der Regel von 5 bis 20 Jahren.
Je länger die Rentengarantiezeit, desto geringer die monatliche Rente. Mal angenommen die Rentengarantiezeit würde 10 Jahre betragen und der Versicherungskunde verstirbt im 8. Jahr, dann bekommen die Erben noch 2 Jahre lang die Rente ausbezahlt. Danach ist das Geld für die Erben weg. Das Geld geht an die Versichertengemeinschaft bzw. Versicherung über. Ein essenzieller Punkt über den viele Kunden bei Verrentung nicht genau informiert werden.
Praxistipp für Rentner mit einer Lebensversicherung
Von einer Verrentung ist abzuraten. Denn, je höher das Alter, desto flexibler sollte man mit seinem Vermögen sein, da sich Lebensumstände sehr schnell und drastisch verändern können. Durch einen Krankheitsfall, kann es zum Beispiel zu teuren Umbaumaßnahmen an der eigenen Immobilie kommen, von den hohen Kosten eines Pflegeheims ganz zu schweigen. Mit einer Verrentung des eigenen Vermögens über eine Versicherung ist die Chance auf eine einmalige Verfügbarkeit für immer verloren. Zudem ist diese Art der Verrentung mit hohen Versicherungskosten verbunden. Die Vorteile hingegen, dass die Besteuerung bei Verrentung sehr gering ausfällt und ein Leben lang gezahlt wird, wiegen die vielen Nachteile nicht auf.
Deshalb ist es sinnvoll, über kostengünstige und flexible Alternativen nachzudenken. Eine davon ist ein transparenter Fonds- oder ETF-Auszahlplan im Sondervermögen. Diese Form der monatlichen Auszahlung kann in der Höhe jeden Monat variiert werden und im Notfall auch innerhalb weniger Tage komplett auf das Girokonto überwiesen werden. Das Geld in einem Fonds-Depot ist auch jederzeit an die Erben vererbbar.
Einzelnachweise
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