Was ist die Waisenrente und wie hoch ist diese?
Das Wesentliche zusammegefasst
- wenn ein oder beide Elternteile versterben, haben Waisen Anspruch auf gesetzliche Rente
- diese wird maximal bis zum 27. Lebensjahr des/der Waisen ausbezahlt
- sie liegt bei 10 – 20 % der Rente der/des Verstorbenen
Wie hoch ist die Waisenrente?
Die Höhe der Rente beträgt bei Halbwaisen (ein Elternteil verstirbt) 10 % und bei Vollwaisen (beide Elternteile versterben) 20 % von der Rente des oder der Verstorbenen. Auch Kinder von Beamten haben Anspruch auf diese Rente. Voraussetzung ist, dass der oder die Verstorbenen mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes/der Kinder ausbezahlt. Wenn man eine Ausbildung oder Studium absolviert, bekommt man diese Rente bis zum 27. Lebensjahr. Die Kinder können bis zur Volljährigkeit nicht frei über dieses Geld verfügen.
Wo kann man die Rente beantragen?
Diese Rente kann unter anderem direkt bei der deutschen Renten- bzw. Unfallversicherung beantragt werden.
Die Waisenrente kann auch online beantragt werden.