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Titelbild für Rente
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Altersteilzeit?

Christian
21.02.2020

Das Wesentliche zusammengefasst

Was genau ist Altersteilzeit?

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Altersteilzeit ist ein Modell der Arbeitszeitverkürzung

Sie ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf, auch Aufstockungsbeiträge genannt, und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Dafür muss der Beschäftigte also bis zur Rente nur noch die Hälfte arbeiten.

Der oder die Beschäftigte muss aber älter als 55 Jahre sein, noch mindestens 3 Jahre bis zur Rente haben und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist es selbst überlassen, ob sie im Betrieb zulassen bzw. annehmen oder nicht.

Besteuerung der Altersteilzeit

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Es kann zu Steuernachforderungen kommen.

Diese Aufstockungsbeträge werden zwar steuerfrei und sozialversicherungsfrei gezahlt. Der sogenannte Progressionsvorbehalt führt jedoch dazu, dass diese Aufstockungsbeträge bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, der leider für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte maßgebend ist. Durch den erhöhten Steuersatz kommt es vielfach zu Steuernachforderungen.

Einzelnachweise

Bundesagentur für Arbeit