Altersteilzeit?
Das Wesentliche zusammengefasst
- Altersteilzeit ist eine Arbeitszeitverkürzung vor der Rente
- der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf (Aufstockungsbeiträge) und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge
- steuerliche Vorteile ergeben sich dadurch nicht wirklich
Was genau ist Altersteilzeit?
Sie ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf, auch Aufstockungsbeiträge genannt, und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Dafür muss der Beschäftigte also bis zur Rente nur noch die Hälfte arbeiten.
Der oder die Beschäftigte muss aber älter als 55 Jahre sein, noch mindestens 3 Jahre bis zur Rente haben und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist es selbst überlassen, ob sie im Betrieb zulassen bzw. annehmen oder nicht.
Besteuerung der Altersteilzeit
Diese Aufstockungsbeträge werden zwar steuerfrei und sozialversicherungsfrei gezahlt. Der sogenannte Progressionsvorbehalt führt jedoch dazu, dass diese Aufstockungsbeträge bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, der leider für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte maßgebend ist. Durch den erhöhten Steuersatz kommt es vielfach zu Steuernachforderungen.